Verbraucherrechte gestärkt - Bearbeitungsgebühren für Kredite rechtswidrig
Der Bundesgerichtshof hat im Sinne der Verbraucher entschieden, dass unzulässig erhobene Bearbeitungsgebühren für Konsumentenkredite/Verbraucherdarlehen* zurückgefordert werden können. Dies gilt für Kredite, die seit 2004 abgeschlossen wurden.
Das BGH-Urteil Nr. 152/2014 vom 28.10.2014 steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.
AKTUELL: Verjährte Ansprüche für Privatkunden der Commerzbank AG sind rückforderbar, denn die Commerzbank AG verzichtet auf die Einrede der Verjährung gegenüber unseren Mitgliedern! Lesen Sie weiter...
Zügigkeit ist geboten: Bankkunden, die eine Bearbeitungsgebühr ab dem Jahre 2004 gezahlt haben, sollten nicht zögern, denn ihr Anspruch verjährt** nach dem Urteil des BGH mit Ablauf des 31.12.2014.
Ein Beispiel:
Allzweckkredit Berliner Sparkasse, aus 2010
Kreditnennbetrag: 17.602,08 EUR
Bearbeitungsprovision 3,00 v. H. = 512,68 EUR
In dem angeführten Beispiel hat der Bankkunde also einen Anspruch auf Erstattung der 512,68 EUR, da diese ohne rechtlichen Grund von der Bank gefordert wurden.
Banken werden nicht in allen Fällen Ihrer Einzelforderung nachkommen, sondern die Rückzahlung verweigern. Oft wird dies damit begründet, dass die Entgelte individuell ausgehandelt worden seien.
Unsere Anwälte prüfen im Rahmen einer Mitgliedschaft im SRI e. V., ob Sie betroffen sind und Rückforderungen geltend machen können. Im nächsten Schritt setzen wir uns mit Ihrer Bank in Verbindung und kümmern uns um die Rückforderung. Im Einzelfall bedeutet dies auch, ein Gerichtsverfahren anzustreben. Wir werden unser Vorgehen stets mit Ihnen absprechen.
Schicken Sie uns am besten (per mail oder per Fax) die entsprechende Seite Ihres Kreditvertrages, aus der die im Beispiel angeführten Angaben hervorgehen. Die Gebühren beziehungsweise Bearbeitungsentgelte finden Sie oftmals auf der ersten Seite Ihrer Kreditverträge: in den so genannten vorvertraglichen Informationen.
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* Geltungsbereich der BGH-Entscheidung
Hierbei gilt das Urteil des BGH für Kreditverträge, die Verbraucher mit der Bank geschlossen haben. Gegenstandslos ist, was mit dem Kredit finanziert wurde, so dass z. B die Finanzierung eines Autos, eines Fernsehers, eine Kühlschranks, mithin jeder private Kredit, erfasst ist. Ebenso gilt das Urteil aber auch für die Finanzierung von Immobilien. Gerade in solchen Fällen kann eine prozentual erhobene Bearbeitungsgebühr eine nicht unerhebliche Höhe erreichen.
** BGH-Entscheidung zum Beginn der Verjährungsfrist
Der BGH beschied mit Urteil vom 28.10.14 Folgendes:
Die dreijährige Verjährungsfrist (§§ 195, 199 I BGB) beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Nicht erforderlich ist jedoch, dass der Gläubiger aus dieser Kenntnis die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht. Diese Rechtsunkenntnis des Gläubigers kann aber dann ausnahmsweise den Beginn der Verjährungsfrist verzögern, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage gegeben ist, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht in einem für eine Klageerhebung ausreichenden Maße einzuschätzen vermag, sodass es in solch einem Fall an der Zumutbarkeit einer Klageerhebung fehlt.
Nach dem Urteil des BGH ist eine Klageerhebung für den Kreditnehmer erst mit Ablauf des Jahres 2011 zumutbar, da sich erst zu dieser Zeit die Rechtsprechung dahingehend gefestigt hatte, dass Bearbeitungsentgelte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen zu missbilligen sind. Erst zu diesem Zeitpunkt konnte der Verbraucher billigerweise damit rechnen, dass Banken eine erfolgreiche Berufung auf ältere, entgegenstehende Rechtsprechung des BGH künftig versagt würde. Dies bedeutet, dass die dreijährige Verjährungsfrist erst mit Ablauf des Jahres 2011 in Gang gesetzt wurde.
Folgen für den Verbraucher
Für den Verbraucher bzw. Kreditnehmer bedeutet dies, dass die dreijährige Verjährungsfrist am 01.01.12 zu laufen begann und sodann auch erst mit Ablauf des 31.12.14 endet. Demnach sollten Kreditnehmer, die ab dem Jahr 2004 Bearbeitungsentgelte entrichtet hatten, diese bis zum 31.12.14 zurückfordern, da ansonsten die Verjährung dieser Ansprüche eintritt.
Ferner können nur Bearbeitungsentgelte, die ab dem 29.10.04 geleistet wurden, zurückgefordert werden, da die absolute, kenntnisunabhängige Verjährung gem. § 199 IV BGB taggenau zehn Jahre nach Abschluss des Kreditvertrages gegeben ist.