Interessengemeinschaft


Sind Sie direkt oder indirekt von einem Großprojekt wie z. B. Windpark, Hochspannungstrasse oder Straßenneubau etc. betroffen und möchten Ihre Rechte wahren? Sie zahlen zu hohe Zinsen für Ihren Baukredit und möchten sich ohne Vorfälligkeit von diesem lösen?

In vielen Rechtsfällen, auch in den von uns initiierten Projekten, ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern es handelt sich um Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es zudem nicht einfach, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen.
Es gilt, Interessengemeinschaften zu gründen, in denen die gebündelten Interessen der Anleger zu einem effektiven Informationsaustausch führen, von dem alle profitieren.


Hierfür bietet der Schutzverein für Rechte von Investoren e.V. (SRI) die Möglichkeit eines Zusammenschlusses von Betroffenen zu einer Interessengemeinschaft. Der SRI e.V. stellt seinen Mitgliedern für diese Interessengemeinschaften die erforderliche Organisationsmöglichkeit und verfügt darüber hinaus über ein Expertennetzwerk mit den notwendigen Strukturen, um die Interessen betroffener Anleger wirksam zu vertreten.


Eine Bündelung der Interessen  unterstützt zudem eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Die wirksame Durchsetzung der Ansprüche bedarf der Unterstützung durch kompetente Rechtsanwälte. Eine Mitgliedschaft im SRI e. V. garantiert Sachverstand und Zielgerichtetheit in der Wahrung Ihrer Interessen.