Mitgliedschaft


Beitritt zur Interessengemeinschaft

Die Mitgliedschaft in unserer Interessengemeinschaft ist kostenpflichtig und mit einer Jahresgebühr von 70 € zzgl. 19% MwSt. verbunden. Mitglied werden Sie durch Rücksendung des vollständig ausgefüllten Aufnahmeantrages und Zahlung des Mitgliedbeitrages.

Zur effizienten Bearbeitung Ihres Anliegens haben Sie die Möglichkeit, uns relevante Sachverhalte mittels unseres Datenblattes (hier = Datenblatt Verbraucherdarlehen) zukommen zu lassen.  Je ausführlicher Ihre Angaben, desto sicherer können wir Aussagen zu Erfolgsaussichten oder auch eventuell auftretenden Hürden treffen.

 

Beauftragung eines Rechtsgutachtens und Sachverhaltsermittlungen

Wir werden entsprechende Rechtsgutachten und Detekteien beauftragen. Dies ist durch die Mitgliedsbeiträge abgedeckt. Wir werden Ihnen die zusammengefassten Ergebnisse zukommen lassen.

 

Angebot für die Anmeldung vorgerichtlicher Schadenersatz- und Ausschüttungsansprüche durch Kooperationsanwälte

Auf Grundlage der Ergebnisse der Gutachten und Recherchen werden unsere Kooperationsanwälte den Mitgliedern ein Angebot zur vorgerichtlichen und gerichtlichen Interessenwahrnehmung unterbreiten.

 

Abwicklung der Anfrage auf Kostendeckung bei der Rechtsschutzversicherung

Die Kooperationsanwälte holen bei Mitgliedern mit Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage ein.

 

Wahrnehmung der folgenden Gesellschafterversammlungen durch Kooperationsanwälte

Im Mitgliedsbeitrag inbegriffen ist in jedem Fall, dass unsere Vertragsanwälte bei Wunsch die Rechte aller Mitglieder in den Gesellschafterversammlungen der Prozesskostenfonds wahrnehmen. Durch eine Stimmenmehrheit wird es möglich, die Geschäftsführung auszutauschen und ggf. durch eine von Juragent AG unabhängige Stelle überwachen zu lassen. Die Treuhandgesellschaft erscheint hier ungeeignet, weil diese bisher durch Juragent ausgewählt wurde.

 

Auszahlung der durchgesetzten Forderungen erfolgt durch den beauftragten Partneranwalt

Soweit Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durchgesetzt werden konnten, zahlt der Partneranwalt Ihre durchgesetzten Forderungen direkt an Sie aus.

 

Download

 

Forderungskaufvertrag

 

Kooperationsvertrag

 

Datenblatt Darlehen