Prozesskostenfinanzierung
In Zusammenarbeit mit einem großen Prozesskostenfinanzierer haben wir die Möglichkeit, unseren Mitgliedern und Interessenten bei der Verfolgung ihrer Rechte auch finanziell Beistand zu leisten.
Die Entscheidung, einen Prozess nicht anzustreben, ist oft bedingt durch das Fehlen finanzieller Mittel, eine unsichere Erfolgswahrscheinlichkeit und eine Abneigung gegen das Eingehen von scheinbar unkalkulierbaren Risiken. Bei der Prozessfinanzierung (oder auch Prozesskostenfinanzierung) handelt es sich um eine juristische Finanzdienstleistung. Dabei übernimmt der Prozessfinanzierer die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Ansprüche. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein Mindeststreitwert. Dieser Mindeststreitwert liegt bei unserem Finanzierungspartner bei 5000 Euro.
Für die Finanzierung des Prozesses erhält der Prozessfinanzierer im Erfolgsfall eine gewisse, vorab bestimmte, Quote des erzielten Erlöses (Beteiligungsquote). In diesem Bereich bietet unser Prozessfinanzierungspartner für interessierte Mitglieder des SRI e.V. eine fest geregelte und daher auch transparente Staffelung ihrer Beteiligungsquoten, die sich wie folgt verhält:
- Streitwert – Quote
- Streitwert – Quote
- Streitwert – Quote
- etc.
Ihre Vorteile beim Abschluss eines Finanzierungsvertrages:
Führt die Auseinandersetzung endgültig zu keinem positiven Ergebnis, trägt der Prozessfinanzierer die Kosten des Verfahrens, d. h.
- die Gerichtskosten
- die Kosten des gegnerischen Anwalts
- die Kosten des eigenen Anwalts
- sämtliche Zeugen- und Sachverständigenkosten
- Streitwert – Quote
- etc.
Eine solche Übernahme der Prozesskosten steht jedoch unter dem Vorbehalt des Abschlusses eines Finanzierungsvertrages. Dieser setzt voraus, dass Sie bei unserem Partner einen entsprechenden Antrag stellen (SRI-Aufnahmeantrag). Im Zusammenhang mit dem Antrag sollten Sie dem Finanzierungspartner alle im Zusammenhang mit dem Verfahren stehenden Unterlagen zukommen lassen. Dies ist notwendig, da der Prozesskostenfinanzierer vor einer Zu- bzw. Absage das zur Verfügung gestellte Material einer intensiven juristischen Prüfung unterzieht.
Wie auch immer die Entscheidung im Einzelfall ausfällt:
Ihr Vorteil ist, dass Sie zunächst eine gewisse Prognose hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Anspruchs erhalten, da nicht nur ein mögliches juristisches Obsiegen, sondern auch die Liquidität des Anspruchsgegners Einfluss auf die Finanzierungsentscheidung nimmt.
Die Chancen zur Übernahme der Finanzierung eines Prozesses erhöhen sich nochmals, wenn Sie zu einer in unserem Verein vertretenen Interessengemeinschaft gehören, da das Zusammenfassen von kleineren Ansprüchen zu einem Themenkomplex einen größeren Entscheidungsspielraum ermöglicht. Das macht ein juristisches Obsiegen wahrscheinlicher.